Steuerfrei ansparen, flexibel entnehmen: Die Steuerregeln und Auszahlungsoptionen des neuen Altersvorsorgedepots — vollständig und verständlich erklärt.
In der Ansparphase genießt das Altersvorsorgedepot einen erheblichen Steuervorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot: Es fallen weder Abgeltungssteuer noch die Vorabpauschale an. Das bedeutet: Kursgewinne, Dividenden und Zinsen wachsen über Jahrzehnte vollkommen steuerfrei.
Besonders wertvoll ist dabei, dass auch Umschichtungen innerhalb des Depots steuerfrei sind. Wer sein Portfolio von einem ETF auf einen anderen umschichtet, muss dafür keine Steuern zahlen — im Gegensatz zum normalen Wertpapierdepot, wo jeder Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig ist.
Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Alle Auszahlungen im Ruhestand werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger ist als während des Berufslebens.
Das ist ein klassisches Steuerstundungsmodell: Die Steuer wird nicht erlassen, sondern zeitlich verschoben — in einen Lebensabschnitt, in dem der Steuersatz voraussichtlich günstiger ist. Für die meisten Sparer ergibt sich dadurch ein echter finanzieller Vorteil.
In der Ansparphase können Eigenbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch und ermittelt, ob Zulage oder Steuerabzug vorteilhafter ist. Eine separate Beantragung ist nicht nötig.
Die Auszahlungsphase des neuen Altersvorsorgedepots ist erheblich flexibler als bei Riester. Der Vertrag muss mindestens bis zum 65. Geburtstag laufen, der Rentenbeginn kann zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr gewählt werden.
Das Kapital wird über einen definierten Zeitraum regelmäßig ausgezahlt — die Auszahlungsphase muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres dauern. Ein noch nicht ausgezahltes Restguthaben ist vererbbar.
Das angesparte Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt — unabhängig davon, wie alt man wird. Es kann eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden; stirbt man innerhalb dieser Zeit, erhalten Hinterbliebene die verbleibenden Zahlungen.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalbetrag entnommen werden — ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Der Restbetrag wird dann als Auszahlungsplan oder Leibrente ausgezahlt.
Das neue System erlaubt förderschädlich-freie Entnahmen für bestimmte Zwecke:
Wer das Geld für andere Zwecke vorzeitig entnimmt, muss alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Die Gewinne aus der Anlage der Zulagen darf man jedoch behalten.
Die Vererbbarkeit hängt vom gewählten Produkt ab:
Stand der Informationen: Alle steuerlichen Angaben basieren auf dem Gesetzentwurf, Stand 02/2026. Details zur Besteuerung, insbesondere zur konkreten Freistellungslogik und zur Günstigerprüfung, können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.